Inflationsausgleichsprämie 2024

Treue Mitarbeiter*innen können sich bei Tempton im Jahr 2024 zusätzlich zu Ihrem Gehalt eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 2.300 Euro verdienen.

Wenn Sie im Jahr 2024 für Tempton in einem Einsatzbetrieb, der den Branchenzuschlagstarifverträgen IAP „Metall + Elektro“, „Textil und Bekleidung“, „Chemie“, „Kunststoff“, „Kautschuk“, „Kali und Salz“ oder dem Branchenzuschlagstarifvertag IAP „Papier erzeugende Industrie“ unterfällt, tätig sind, können Sie zusätzlich zu Ihrem Gehalt eine Inflationsausgleichsprämie erhalten.

Voraussetzung für den Anspruch auf die Inflationsausgleichprämie ist eine mindestens fünfmonatige Beschäftigung bei Tempton sowie eine mindestens einmonatige Einsatzdauer bei dem betreffenden Einsatzbetrieb.

Die Inflationsausgleichsprämie ist gestaffelt und zeitgleich der Höhe nach begrenzt auf 300 Euro (im TV IAP Textil & Bekleidung auf 150 Euro) für den Januar 2024 sowie 200 Euro (im TV IAP Textil & Bekleidung auf 100 Euro) jeweils für die Monate Februar bis November 2024. Die Inflationsausgleichsprämie wird dann immer mit der Lohnzahlung des jeweils 20. des Folgemonats an Sie ausbezahlt.

Die sich hieraus ergebende höchstmögliche Zahlung von 2.300 Euro (im TV IAP Textil & Bekleidung 1.150 Euro) ist darüber hinaus der Höhe nach auf denjenigen Betrag begrenzt, den der betreffende Einsatzbetrieb im Zeitraum November 2022 bis einschließlich Dezember 2024 als Inflationsausgleichsprämie an seine eigenen Arbeitnehmer*innen (Stammbelegschaft) bezahlt hat bzw. noch zahlen wird.