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Gesetz verbietet Werkverträge und Zeitarbeit in der Fleischindustrie

Mit großer Mehrheit hat der Bundestag per Gesetz ein Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit in Teilen der Fleischindustrie beschlossen. Die beiden Vertragsmodelle werden dabei gern durcheinander geworfen und pauschal verurteilt. Warum das falsch ist.

Ab dem 1. Januar 2021 sind Werkverträge und ab dem 1. April 2021 Zeitarbeitsverträge illegal, und zwar in der Schlachtung und der Zerlegung. Laut dem neuen „Arbeitsschutzkontrollgesetz“ müssen Arbeitskräfte in der fleischverarbeitenden Industrie dann direkt vom Unternehmen beschäftigt werden.

Arbeitsminister Heil: „Wir räumen auf in der Fleischindustrie“

Bei der Fleischverarbeitung jedoch soll es noch drei Jahre lang tariflich geregelte Ausnahmen für Zeitarbeit geben. Fleischverarbeitende Betriebe unter 50 Beschäftigten werden von den gesetzlichen Verschärfungen in der Schlachtung und Zerlegung ausgenommen. Um Lohnbetrug zu verhindern, sieht das Gesetz zudem die elektronische Erfassung der Arbeitszeit vor. „Wir räumen auf in der Fleischindustrie“, kommentiert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Der Protest gegen das neue Arbeitsschutzkontrollgesetz blieb nicht aus. Kritiker halten das Gesetz für verfassungswidrig, weil es sich nur auf eine Branche beziehe und der Anteil der Zeitarbeitnehmer* sehr klein sei. Warum die Wurst anders behandeln als den Käse? Doch ohne Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies  kurz vor Inkrafttreten mehrere Eilanträge ab.

Werkvertrag, Zeitarbeit: Seit den Corona-Ausbrüchen in der Fleischindustrie im Sommer 2020 wurde das in der öffentlichen Diskussion teils wild durcheinander geworfen. Speziell die rasche Verbreitung des Corona-Virus in Clemens Tönnies‘ Werk im nordrhein-westfälischen Rheda-Wiedenbrück hat ein Schlaglicht geworfen auf die mitunter höchst fragwürdigen Zustände in der fleischverarbeitenden Industrie. Nicht gerade zum Vorteil seriös arbeitender Personaldienstleister.

Das System, das die Bundesregierung mit dem neuen „Arbeitsschutzkontrollgesetz“ sprengen will, funktionierte bisher grob umrissen so: Unternehmen vergaben Werkaufträge an meist ausländische Sub- und Sub-Subunternehmer. Die „schwarzen Schafe“ unter diesen Firmen umgingen Arbeitsschutzbestimmungen und zapften gesetzlich garantierte Mindestlöhne an. Kurz und hart: Sie beuteten ihre Beschäftigten aus. Die wiederum waren in Werkvertrags- und auch Zeitarbeitsverhältnissen angestellt.

Ein Zerrbild der Zeitarbeit und des Werkvertrags

Das sind untragbare Zustände, und die gehören aufgedeckt, öffentlich bekannt gemacht und schlussendlich abgeschafft. Leider wurde darüber hinaus ein Zerrbild der Zeitarbeit und der Werkverträge gezeichnet. Man muss hier ganz klar trennen. So wie es unzulässig ist, pauschal die gesamte Fleischindustrie zu verurteilen, ist auch die generelle Kritik an der Zeitarbeitsbranche und am Werkvertragsmodell zu kurz gegriffen.

Wir, die Tempton-Gruppe, wollen einige Dinge klarstellen.

Zeitarbeitsvertrag versus Werkvertrag: Der Unterschied

Wir machen an dieser Stelle einen Arbeitsvertrag in der Zeitarbeit an unserem Beispiel, der Tempton Personaldienstleistungen GmbH, fest. Wer bei uns unterschreibt, ist fest und unbefristet angestellt. Das „Zeit“ in Zeitarbeit bezieht sich hier also nicht auf die Dauer des Arbeitsvertrags, sondern auf die zeitlich begrenzten Arbeitseinsätze in den Betrieben unserer Kunden.

Die Arbeitnehmerüberlassung ist grundlegend durch ein entsprechendes Gesetz (AÜG) geregelt. Darüber hinaus sind wir tarifgebunden, der Lohn richtet sich nach der Qualifikation. Unsere Bezahlung liegt immer über dem gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 9,35 Euro. Hat unser Mitarbeiter* einen Einsatz bei einem unserer Kunden, sprich in einer Firma, gelten auch dort weiterhin unsere vertraglich fest vereinbarten Arbeitsbedingungen.

Ein Werkvertrag hingegen wird zwischen zwei Unternehmen geschlossen, bei dem das eine Unternehmen dem anderen per Vertrag ein „Werk“, sprich eine bestimmte Leistung, vorab zusichert – meist zu einem fest vereinbarten Preis. Mithilfe von Werkverträgen werden oft ganze Produktionsschritte an anderer Unternehmen ausgelagert. Das kann die Fertigung einer bestimmten Anzahl von Bauteilen für Autos sein oder eben das Zerlegen von Tieren.

Mehr als 90 Prozent der Unternehmen nutzen Werkverträge

Auch wir nutzen Werkverträge. Die Tempton Outsourcing GmbH übernimmt diese Auslagerung von Geschäftsbereichen. Ganz grundlegend sind Werkverträge nicht problematisch. Im Gegenteil: Sie sind sehr weit verbreitet. Laut ZEW (Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung) nutzen in Deutschland über 90 Prozent aller Unternehmen dieses Vertragsmodell, mit in- und mit ausländischen Geschäftspartnern. On-Site-Auslagerung, sprich der Einsatz von „fremden“ Kräften auf dem eigenen Firmengelände, betreiben 50 Prozent.

Unsere Mitarbeiter, die in diesem Modell arbeiten, erhalten einen Arbeitsvertrag, der den Regeln des deutschen Arbeitsrechts und -schutzes unterliegt: unbefristet, Vollzeit, Zuschläge, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Feiertagsbezahlung und immer mindestens den aktuell gültigen Mindestlohn.

Weil sich Leistungen im Werkvertragsmodell übertragen lassen, können eigene Standards zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und deren Einhaltung auch im Kundenbetrieb eingefordert und schließlich durchgesetzt werden.

Anonyme Umfragen zur Qualität unserer Arbeit

Problematisch wird es erst, wenn die dahinter liegenden Lohn- und Arbeitsbedingungen unklar sind. Der Fall Tönnies hat überdeutlich gemacht hat, dass es Unternehmen gibt, die mit Werkverträgen nicht nur Arbeit, sondern auch Verantwortung auslagern.

Das darf nicht sein.

Wir stehen in allen unseren Geschäftsbereichen für Transparenz. Jedes Jahr befragen wir unsere Mitarbeiter und Kunden anonym zur Qualität unserer Arbeit. Unsere Mitarbeiter haben außerdem immer einen festen Ansprechpartner bei Tempton. Nicht anonym, sondern vor Ort. Auch unsere Kunden kennen wir persönlich. Und wir nehmen den Schutz unserer Angestellten persönlich. Wer unsere Standards nicht hält, wird auch nicht unser Partner.

 

*Alle personenbezogenen Bezeichnungen stehen für alle Geschlechter (m/w/d).